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    taz: "respektables Medienmagazin"

Anatol Wiecki startet DDoS Attacke ?

Erstellt von AW am Freitag 9. Juli 2010

Buskeismus bestechlich? Rolf Schälike von Buskeismus postet: “Anatol Wiecki startet DDoS Attacke”. Um was geht es wirklich? Die Antwort finden Sie hier!

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“Verbotene Liebe” brachte Jörg Kachelmann ins Gefängnis - der Fall Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge

Erstellt von AW am Sonntag 27. Juni 2010

Die Beweislage gegen Sabine W., Radiomoderatorin und Ex-Freundin von Jörg Kachelmann, verdichtet sich immer mehr. Alle rechtsmedizinischen und psychologischen Gutachten belegen die Unschuld von Wetterfrosch Jörg Kachelmann. Mehrere anerkannte Sachverständige haben unabhängig voneinander die sogenannte “Belastungszeugin” als unglaubwürdig eingestuft. Zuletzt der renommierte Rechtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann und die von der Staatsanwaltschaft Mannheim beauftragte anerkannte Rechtspsychologin Professorin Luise Greuel. Professor Brinkmann ist als früherer Leiter des rechtsmedizinischen Instituts in Münster, der seit 2009 das Institut für Forensische Genetik in Münster führt, so etwas wie ein “Ober-Guru der deutschen Rechtsmedizin” und war maßgeblich an der Entwicklung der Auswertung von DNA-Spuren beteiligt. Brinkmann erklärte, das sogenannte Opfer Sabine W. habe sich die Verletzungen selber zugefügt. Das vermeintliche Opfer hatte stets angegeben von Kachelmann mit einem Tomatenmesser am Hals verletzt worden zu sein. Tatsächlich resultiert die “Hautbeschädigung”, so das Gutachten von Professor Brinkmann, nicht von einem Messer, sondern sind ursächlich durch einen spitzen Daumennagel. War es der Fingernagel von Sabine W.? Jedenfalls wird es nicht der Fingernagel von ARD-Wetterexperte Jörg Kachelmann gewesen sein, da dieser seine Wetterberichte auch unmittelbar vor der Nacht vom 8. auf den 9. Februar, in der die angebliche Vergewaltigung stattgefunden haben soll, ohne spitze Fingernagel geführt hat. Ohnehin hat die einzige vermeintliche “Belastungszeugin” immer nur ein Messer und nicht die Fingernägel von Kachelmann als angebliche Tatwaffe gegenüber den Ermittlern erwähnt. Das Tomatenmesser mit den winzigen Blutspuren lag dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg zur Untersuchung vor. Aufgrund der geringen Spurenlage, konnte das LKA Baden-Württemberg jedoch nicht klar feststellen, ob es Tierblut, das mit Hautzellen von Sabine W. vermischt war, oder Blut des vermeintlichen Tatopfers ist. Die am Tomatenmesser gefundenen Blutspuren, hätten auch bei gewöhnlicher Küchenarbeit entstanden sein können, teilte das Landeskriminalamt schon am 27. April 2010 dem ermittelnden Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge mit. Der renommierte Rechtsmediziner Brinkmann, der an der Enwicklung des ”genetischen Fingerabdrucks” maßgeblich beteiligt gewesen ist, begründet etwaige DNA-Spuren von Kachelmann an dem Messer durch Sekundärspuren, die entstehen, wenn eine Person eine andere berührt, und dann beispielsweise das Messer anfasst und so die DNA der berührten Person auf den Gegenstand mitüberträgt. Ohnehin hat das LKA nicht zweifelsfrei klären können, ob sich die DNA von Kachelmann auf dem Messer befunden hat. Selbst wenn, Jörg Kachelmann war oft in der Wohnung in Schwetzingen und wird sicherlich bei der ein oder anderen Gelegenheit das Tomatenmesser berührt haben. Auch die Blutergüsse an ihren Oberschenkeln soll sich die Radiomoderatorin eines Regionalsenders selber durch Faustschläge zugefügt haben, die Hämatomenbildung sei durch die vorherige Einnahme von Aspirin-Tabletten begünstigt, so Rechtsmediziner Brinkmann. Das vermeintliche Opfer hatte behauptet, Kachelmann habe sie mit seinem Knie verletzt, dies hält der Rechtsmediziner angesichts der Angaben der “Belastungszeugin” für ausgeschlossen. Auch sein Kollege, Professor Mattern, auf den Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ”seine” Anklage stützen möchte, sieht dies genauso. Schon am 4. Mai 2010 schrieb Rechtsmediziner Professor Mattern an Staatsanwalt Oltrogge, das Spurenbild passe nicht zu der Zeugenaussage. Denn Hämatome, die durch das Knie eines Täters verursacht worden sein sollen, setzen heftigen Gegendruck des potentiellen Opfers voraus. Von einem solchen Geschehensablauf hat die Zeugin jedoch nie bei ihren zahlreichen Vernehmungen etwas gesagt. Ebenfalls ein von der Staatsanwaltschaft Mannheim bei Professorin Greuel in Auftrag gegebenes rechtspsychologisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, das das vermeintliche Tatopfer zu mehreren wichtigen Fragen nachweislich gelogen haben muss und insgesamt unglaubwürdig ist. So hat Sabine W. lange Zeit bestritten mit anderen Geliebten von Jörg Kachelmann vor der vermeintlichen Vergewaltigung in Kontakt getreten zu sein. Erst nach dem die Polizei ihren Computer ausgewertet hat und E-Mails an andere Freundinnen von Jörg Kachelmann sichergestellt werden konnten, hat Sabine W. diese Kontakte eingeräumt. Darunter auch eine erste Kontaktaufnahme über Facebook, den sie unter den Namen “Christina Brandner” am 10. Dezember 2009 geführt haben soll. ”Christina Brandner” ist auch der Name einer Figur in der ARD-Vorabendserie “Verbotene Liebe”. Laut dem rechtspsychologischen Gutachten von Professorin Greuel, die auch am Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Bremen eine gefragte Dozentin ist, passen auch die Aussagen der Sabine W. zum angeblichen Tatablauf nicht, laut dem von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Auftrag gegebenen rechtspsycholgischen Gutachten, kann das vermeintliche Opfer die angebliche Tat auch bei intensiver Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben. Indes wird mittlerweile vermutet, Sabine W. habe ihre “Geschichte” aus einem Drehbuch der ARD-Serie “Verbotene Liebe” adaptiert.  Auch in der ARD-Serie wird eine Frau von einem Prominenten betrogen und rächt sich durch einen erfundenen Vergewaltigungsvorwurf. Hat “Verbotene Liebe” Jörg Kachelmann in die U-Haft gebracht? Tatsächlich hat Sabine W. beharrlich gelogen und lügt wahrscheinlich weiterhin. Am 9. Februar 2010 ging gegen 08.11 Uhr über den Polizeinotruf 110 ihre Vergewaltigungsanzeige ein. In den darauffolgenden Vernehmungen gab sie an, erst am Vortag von den anderen Frauen erfahren zu haben. Nach dem Kachelmann-Verteidiger Reiner Birkenstock die Staatsanwaltschaft dazu drängt, endlich auch nach entlastenden Material zu suchen und den Computer der Sabine W. auszuwerten, kommt heraus, Sabine W. hatte schon mindestens ein halbes Jahr vor der angeblichen Vergewaltigung nach einen Namen einer Nebenbuhlerin gegooglet, von der sie kurz nach ihrer Anzeige im Februar behauptete, deren Namen erst seit dem 8. Februar durch einen Brief, den sie ihn ihrem Briefkasten gefunden haben will, zu kennen. Tatsächlich hatte sich das vermeintliche Opfer den Brief selber geschrieben, auf ihrem eigenen Computer und auf einen USB-Stick abgespeichert, wie sich später herausstellte. Dies alles gab Sabine W. gegenüber den Ermittlern erst am 20. April zu, nachdem die Polizei sie mit den Auswertungsergebnissen ihres Computers konfrontierte. Damit war diese “Belastungszeugin” allenfalls eine Belastung für die Anklage der Anklagebehörde.

Der verantwortliche Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt es noch nicht einmal für notwendig, ein rechtspsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers erstellen zu lassen. Erst der Staranwalt Dr. Reinhard Birkenstock zwang Staatsanwalt Oltrogge am 15. April 2010 ein entsprechendes Gutachten bei der Rechtspsychologin Greuel in Auftrag zu gegeben, da der Kölner Strafverteidiger Dr. Reinhard Birkenstock am 12. April 2010 mehrere Gutachten von renommierten Sachverständigen vorlegte, die die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers erschüttern. Am 12. Mai 2010 führte die von der Staatsanwaltschaft Mannheim beauftragte Rechtspsychologin Professorin Greuel und der verantwortliche Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ein Telefongespräch über die Glaubwürdigkeit der Zeugin in dem Ermittlungsverfahren gegen Jörg Kachelmann. Darin hatte die von Staatsanwalt Oltrogge beauftragte Gutachterin erklärt, sie könne noch nichts zur Glaubwürdigkeit der Zeugin sagen, er, Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, müsse sich noch bis Ende Mai 2010 gedulden. Schließlich legte Professorin Greuel ihr 126 Seiten starkes Gutachten Ende Mai vor. Da war es jedoch schon für einen Rückzieher der Staatsanwaltschaft Mannheim zu spät. Schon fünf Tage nach dem Telefonat mit der Gutachterin, meinte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge seine fragwürdige Anklage gegen Jörg Kachelmann am 17. Mai 2010 beim Landgericht Mannheim erheben zu müssen. Sabine W., die einzige “Belastungszeugin” bezeichnete Jörg Kachelmann in dem elfstündigen Gespräch mit der Rechtspsychologin Greuel als ein “Schwein”, sie schildert ihren Hass auf ihn. Er habe sie betrogen. Er habe ihr elf Jahre ihres Lebens genommen. Wahrscheinlich sagt sie hier sogar aus ihrer subjektiven Sicht die Wahrheit. Aber wieviel durfte sie auf eine “Beziehung” geben, die sich in Hotelzimmern und im Abstand von einigen Wochen in ihrer Wohnung in Schwetzingen zugetragen hat? Eins ist jedoch gewiss, ihre Vergewaltigungsgeschichte ist nicht wahr. Und der Fall Kachelmann ist kein Fall Kachelmann mehr, sondern ein Fall Lars-Torben Oltrogge. Schließlich hat der Mann einmal Rechtswissenschaften studiert und müsste wissen, Jörg Kachelmann wird niemals wegen Vergewaltigung bestandskräftig verurteilt werden, denn er hat die ihm zur Last gelegte Tat nicht verwirklicht. Punkt. Das erkennt doch jeder, selbst mit Tomaten auf den Augen. Schon anhand der Spurenlage rund um das Tomatenmesser, mit der Kachelmann die “Belastungszeugin” über mehrere Minuten bedroht haben soll. Normalerweise hat sich Sabine W. durch ihre Falschaussge der mittelbaren Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Aber es wird Zeit, sich nun mit Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge zu beschäftigen. Dem Mann, dem es wohl nicht mehr um eine objektive Aufklärung der gegen Kachelmann gerichteten Beschuldigungen geht, sondern vermutlich nur noch darum, “selber ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen”, wie eine bekannte Wochenzeitung in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt. Lars-Torben Oltrogge hat das Ermittlungsverfahren von Anfang an schlampig geführt. Dafür spricht vieles. Die “Belastungszeugin wurde ein letztes Mal am 20. April von der Strafverfolgungsbehörde vernommen. Zu weiteren Widersprüchen, die danach aufkamen, die ihre Version des angeblichen Tathergangs schwer erschütterten, hat Staatsanwalt Oltrogge sie gar nicht vernehmen lassen. Warum auch, dann wäre Lars-Torben Oltrogge am Ende noch sein prominenter U-Häftling abhanden gekommen.  Die Ermittler gingen von Anfang an wie Amateure vor. Obwohl die Anzeige am 9. Februar 2010, um 8.11 Uhr über den Notruf 110 einging, hat man Jörg Kachelmann vom Flughafen Frankfurt am Main nach Kanada fliegen lassen und ihn erst nach seiner Rückkehr an gleicher Stelle verhaftet. Nun sitzt er angeblich wegen Fluchtgefahr. Und am 9. Februar 2010 als man ihn hat ins Ausland fliegen lassen, bestand da keine Fluchtgefahr? Jeder kleine Dorfsheriff hätte einen der Vergewaltigung Beschuldigten sofort vernommen und gegebenfalls rechtsmedizinisch untersuchen lassen. Eine Untersuchung unmittelbar nach der Tat hätte brauchbare Hinweise gegeben, über die Schuld oder die Unschuld des Verdächtigen. Wie lange noch sollen wir zusehen, wie mit Steuergeldern ein schwachsinniges Verfahren gegen den ARD-Wetterfrosch Jörg Kachelmann geführt wird, nur weil die Staatsanwaltschaft Mannheim aus der Nummer rauskommen will? Tschüss, Herr Oltrogge.

 (c) 2010 by Anatol Wiecki

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PR-Desaster für die Deutsche Bahn - BILD veröffentlicht Foto mit ausgesetzten Behinderten neben “Restmüll”-Tonne im Bahnhof Würzburg

Erstellt von AW am Samstag 26. Juni 2010

Wer heute BILD.de anklickt, sieht auf der Startseite einen Bericht über eine “Herzlos-Schaffnerin” der Deutschen Bahn, die auf dem Bahnhof Würzburg einen minderjährigen Jugendlichen ausgesetzt hatte, da dieser zwar einen Fahrschein für die Strecke hatte, das Ticket aber nicht in dem Schnellzug gültig war. Laut Konzernrichtlinien dürfen Minderjährige nicht ausgesetzt werden, auch wenn diese keinen gültigen Fahrschein vorweisen können. Erschwerend kommt hinzu, der Junge leidet an einer Behinderung und konnte der Schaffnerin auch seinen gültigen Schwerbehindertenausweis vorzeigen. „Das darf nicht vorkommen. Wir werden den Fall genau untersuchen”, äußerte sich ein Sprecher der Bahn. Eine Aussage, die die Bahn immer auf solche Vorfälle hin mitteilt. Das in BILD veröffentlichte Foto wird die Bahn sicherlich auch erfreut haben. Man sieht den behinderten Jungen auf dem Bahnsteig - neben einem Abfallbehälter mit der Aufschrift “Restmüll”.

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DSDS-Checker Thomas Karaoglan kennt nicht Alice Schwarzer – Frauenbewegung votet für Kim Debkowski

Erstellt von AW am Sonntag 28. März 2010

Nach seiner Interpretation des Ballermanns-Hits „Das Geht Ab“ von Frauenarzt und Manny Marc, bekam Thomas Karaoglan, bekannter als der „Checker“ aus „Deutschland sucht den Superstar“, von Pop-Titan Dieter Bohlen ein Portrait von Alice Schwarzer geschenkt. Allerdings wusste er nicht, wer die Dame ist. Hier eine kleine Aufklärung: Alice Schwarzer ist seit den 70er Jahren als Feministin bekannt. Sie hat sich maßgeblich für die Frauenrechte eingesetzt. So initiierte sie 1971 die Aktion „Frauen gegen den § 218“ (Hinweis für den „Checker“: gemeint ist der Abtreibungsparagraf, § 218 StGB), damals übrigens noch in enger Zusammenarbeit mit dem „stern“. Die Illustrierte veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 6.7.1971 das öffentliche Bekenntnis von 374 Frauen: „Wir haben abgetrieben“. Auch Alice Schwarzer selbst bekannte sich hierzu, obwohl dies eine Lüge war: „Es handelte sich bei der Aktion nicht um ein persönliches Geständnis, sondern um eine politische Provokation.“, gestand die Ikone der deutschen Frauenbewegung im Mai 2005 gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Sieben  Jahre später, 1978, führte die Journalistin und Autorin dagegen eine mediale und gerichtliche Auseinandersetzung mit der gleichen Illustrierten. Alice Schwarzer warf dem „stern“ wegen seiner sexistischen Titelbilder eine Entwürdigung der Frau vor und reichte unter anderem gemeinsam mit Inge Meysel die sogenannte „Sexismusklage“ gegen den „stern“-Verlag Gruner+Jahr bei Gericht ein. Allerdings verlor sie den Prozess. Genauso wie die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Verlag des Fotografen Helmut Newton, dessen Bilder die „Emma“ 1993 unautorisiert veröffentlichte. Das Frauenmagazin wurde daraufhin vom Landgericht München zu 76.000 Deutsche Mark Schadensersatz verurteilt. Trotz solcher Niederlagen, kann Schwarzer auch bedeutende Verbesserungen für die Rechtsstellung der Frau für sich verbuchen. Als Helmut Schmidt 1974 Nachfolger von Bundeskanzler Willy Brandt wurde, mussten Ehefrauen noch tatsächlich eine Genehmigung einholen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollten. Aber nicht nur während der Ehe waren die Frauen von ihren Ehemännern abhängig, selbst nach einer Scheidung waren viele alleinstehende Frauen von der „Großzügigkeit“ ihrer Ex-Männer abhängig, da Unterhaltsansprüche von der Gerichten oftmals verwehrt wurden, wenn der Frau ein Verschulden des Scheitern der Ehe zur Last gelegt werden konnte. Erst mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahre 1976 änderte sich die rechtliche Stellung der Frau maßgeblich. Fortan galt bei einer Scheidung nicht das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip und Ehefrauen mussten sich nicht ihre Berufstätigkeit erst genehmigen lassen. Damit hatte die von Alice Schwarzer angeführte deutsche Frauenbewegung ein wesentliches politisches Ziel erreicht. Schwarzer gründete kurz darauf, im Jahre 1977, die Frauenzeitschrift „Emma“, die mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren an den Start ging. Heute hat das nach wie vor von Alice Schwarzer geführte Frauenmagazin nur noch eine bescheidene Auflage von deutlich unter 50.000 Exemplaren. Im Kampf um die Frauenrechte vertrat Schwarzer teilweise auch radikale Positionen. So pries sie die Tat von Lorena Borbitt öffentlich gut. Die US-Amerikanerin Borbitt hatte 1993 ihren damaligen Ehemann den Penis abgeschnitten, da dieser sie angeblich vergewaltigt und zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen habe. Diese dramatische Konsequenz gab es für Thomas Karaoglan, der wie 13 Prozent der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland Alice Schwarzer bisher nicht kannte, zwar nicht, aber vielleicht hat seine Bildungslücke doch zu seinem Ausscheiden bei „Deutschland sucht den Superstar“ geführt und die gesamte deutsche Frauenbewegung hat womöglich für seine DSDS-Rivalin Kim Debkowski gevotet.

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Gravenreuth oder Kai Diekmann? taz.de nun doch platt gemacht - die tageszeitung seit Donnerstag, 23.33 Uhr, nicht mehr online

Erstellt von AW am Freitag 26. März 2010

[Update/Hinweis: taz.de ist seit Freitag (26.03.2010], ca. 11.15 Uhr, wieder online.]

Wie Medienhure.de aus gut informierten Kreisen erfahren hat, ist die Internetseite der in Berlin erscheinenden alternativen Zeitung “die tageszeitung” seit Donnerstag, 23.33 Uhr, lahmgelegt. Die “taz” selbst kennt die Gründe noch nicht. Was meinen Sie, wer steckt dahinter? Hat Rechtsanwalt von Gravenreuth, der sich wegen der fragwürdigen Pfändung der Domain taz.de vor Gericht verantworten musste, postum nun doch noch zugeschlagen oder war es - nach www.kai-diekmann.de - die zweite Guerilla-Aktion von Kai Diekmann? Aber der Chefredakteur der “BILD”-Zeitung, Kai Diekmann, wird es wohl nicht gewesen sein, da er mit seinem neuen gelungenen selbstironischen Internetauftritt die “taz” und ihren Rechtsanwalt Johny E. regelrecht vorgeführt hat. Diekmann macht es Johny E. nun leicht. Während sich Johny E. früher in seinem Büro den Kopf zerbrechen musste, welche Begründung er für Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Diekmann schreibt, hält Diekmann nun für jedermann, der einen solchen Antrag bei der Pressekammer stellen möchte, ein Formular auf seiner Internetseite bereit. Dort kann man als Begründung beispielsweise folgendes angeben:

“Wenn ich Kai Diekmann beleidige, heißt das noch lange nicht, dass er gemein zu mir sein darf.”

oder “Ich bin traurig (und meine Frau auch.)”

Falls dies für Rechtsanwalt E., laut einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung nannte ihn ein Richter am Landgericht schon mal “Psycho-Johny”, als Begründung nicht substantiiert genug sein sollte, so hat der von der “taz” als “Sudel-Kai” bezeichnete noch Extrazeilen für eine “weitere Begründung” reserviert. Übrigens, nicht alle halten Rechtsawalt E. für einen “Psycho”. Eine Rechtsanwältin war charmanter, sie sagte über den von der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” als “Nervensäge” bezeichneten Rechtsanwalt: “Allein seine Stimme ist Körperverletzung”. Nun ja, habt Mitleid mit ihm, obwohl seine Kanzlei am Görlitzer Park liegt, hat er aus seinem zum Hinterhof gelegenen Büro keinen Ausblick auf den Görlitzer Park. Aus seinem Büro kann man nur auf den tristen Hinterhof schauen, weshalb er wohl zuweilen Leute, die zu ihn kommen wollen, direkt an der Tür pöbelnd begrüsst. Sein Kollege K., mit dem er die Anwaltskanzlei betreibt, ist da wesentlich angenehmer. Zuletzt, so hört man, hat Johny E. von “Sudel-Kai” Schmerzengeld wegen der Veröffentlichung von Fotos erfolgreich eingeklagt. Das Urteil ist angeblich noch nicht rechtskräftig. Das wird Johny E. dann auch interessieren:  http://209.85.129.132/search?q=cache:0ArTh_6rCYkJ:www.buskeismus.de/texte.html

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