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“Verbotene Liebe” brachte Jörg Kachelmann ins Gefängnis - der Fall Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge

Erstellt von AW am 27. Juni 2010

Die Beweislage gegen Sabine W., Radiomoderatorin und Ex-Freundin von Jörg Kachelmann, verdichtet sich immer mehr. Alle rechtsmedizinischen und psychologischen Gutachten belegen die Unschuld von Wetterfrosch Jörg Kachelmann. Mehrere anerkannte Sachverständige haben unabhängig voneinander die sogenannte “Belastungszeugin” als unglaubwürdig eingestuft. Zuletzt der renommierte Rechtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann und die von der Staatsanwaltschaft Mannheim beauftragte anerkannte Rechtspsychologin Professorin Luise Greuel. Professor Brinkmann ist als früherer Leiter des rechtsmedizinischen Instituts in Münster, der seit 2009 das Institut für Forensische Genetik in Münster führt, so etwas wie ein “Ober-Guru der deutschen Rechtsmedizin” und war maßgeblich an der Entwicklung der Auswertung von DNA-Spuren beteiligt. Brinkmann erklärte, das sogenannte Opfer Sabine W. habe sich die Verletzungen selber zugefügt. Das vermeintliche Opfer hatte stets angegeben von Kachelmann mit einem Tomatenmesser am Hals verletzt worden zu sein. Tatsächlich resultiert die “Hautbeschädigung”, so das Gutachten von Professor Brinkmann, nicht von einem Messer, sondern sind ursächlich durch einen spitzen Daumennagel. War es der Fingernagel von Sabine W.? Jedenfalls wird es nicht der Fingernagel von ARD-Wetterexperte Jörg Kachelmann gewesen sein, da dieser seine Wetterberichte auch unmittelbar vor der Nacht vom 8. auf den 9. Februar, in der die angebliche Vergewaltigung stattgefunden haben soll, ohne spitze Fingernagel geführt hat. Ohnehin hat die einzige vermeintliche “Belastungszeugin” immer nur ein Messer und nicht die Fingernägel von Kachelmann als angebliche Tatwaffe gegenüber den Ermittlern erwähnt. Das Tomatenmesser mit den winzigen Blutspuren lag dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg zur Untersuchung vor. Aufgrund der geringen Spurenlage, konnte das LKA Baden-Württemberg jedoch nicht klar feststellen, ob es Tierblut, das mit Hautzellen von Sabine W. vermischt war, oder Blut des vermeintlichen Tatopfers ist. Die am Tomatenmesser gefundenen Blutspuren, hätten auch bei gewöhnlicher Küchenarbeit entstanden sein können, teilte das Landeskriminalamt schon am 27. April 2010 dem ermittelnden Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge mit. Der renommierte Rechtsmediziner Brinkmann, der an der Enwicklung des ”genetischen Fingerabdrucks” maßgeblich beteiligt gewesen ist, begründet etwaige DNA-Spuren von Kachelmann an dem Messer durch Sekundärspuren, die entstehen, wenn eine Person eine andere berührt, und dann beispielsweise das Messer anfasst und so die DNA der berührten Person auf den Gegenstand mitüberträgt. Ohnehin hat das LKA nicht zweifelsfrei klären können, ob sich die DNA von Kachelmann auf dem Messer befunden hat. Selbst wenn, Jörg Kachelmann war oft in der Wohnung in Schwetzingen und wird sicherlich bei der ein oder anderen Gelegenheit das Tomatenmesser berührt haben. Auch die Blutergüsse an ihren Oberschenkeln soll sich die Radiomoderatorin eines Regionalsenders selber durch Faustschläge zugefügt haben, die Hämatomenbildung sei durch die vorherige Einnahme von Aspirin-Tabletten begünstigt, so Rechtsmediziner Brinkmann. Das vermeintliche Opfer hatte behauptet, Kachelmann habe sie mit seinem Knie verletzt, dies hält der Rechtsmediziner angesichts der Angaben der “Belastungszeugin” für ausgeschlossen. Auch sein Kollege, Professor Mattern, auf den Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ”seine” Anklage stützen möchte, sieht dies genauso. Schon am 4. Mai 2010 schrieb Rechtsmediziner Professor Mattern an Staatsanwalt Oltrogge, das Spurenbild passe nicht zu der Zeugenaussage. Denn Hämatome, die durch das Knie eines Täters verursacht worden sein sollen, setzen heftigen Gegendruck des potentiellen Opfers voraus. Von einem solchen Geschehensablauf hat die Zeugin jedoch nie bei ihren zahlreichen Vernehmungen etwas gesagt. Ebenfalls ein von der Staatsanwaltschaft Mannheim bei Professorin Greuel in Auftrag gegebenes rechtspsychologisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, das das vermeintliche Tatopfer zu mehreren wichtigen Fragen nachweislich gelogen haben muss und insgesamt unglaubwürdig ist. So hat Sabine W. lange Zeit bestritten mit anderen Geliebten von Jörg Kachelmann vor der vermeintlichen Vergewaltigung in Kontakt getreten zu sein. Erst nach dem die Polizei ihren Computer ausgewertet hat und E-Mails an andere Freundinnen von Jörg Kachelmann sichergestellt werden konnten, hat Sabine W. diese Kontakte eingeräumt. Darunter auch eine erste Kontaktaufnahme über Facebook, den sie unter den Namen “Christina Brandner” am 10. Dezember 2009 geführt haben soll. ”Christina Brandner” ist auch der Name einer Figur in der ARD-Vorabendserie “Verbotene Liebe”. Laut dem rechtspsychologischen Gutachten von Professorin Greuel, die auch am Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Bremen eine gefragte Dozentin ist, passen auch die Aussagen der Sabine W. zum angeblichen Tatablauf nicht, laut dem von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Auftrag gegebenen rechtspsycholgischen Gutachten, kann das vermeintliche Opfer die angebliche Tat auch bei intensiver Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben. Indes wird mittlerweile vermutet, Sabine W. habe ihre “Geschichte” aus einem Drehbuch der ARD-Serie “Verbotene Liebe” adaptiert.  Auch in der ARD-Serie wird eine Frau von einem Prominenten betrogen und rächt sich durch einen erfundenen Vergewaltigungsvorwurf. Hat “Verbotene Liebe” Jörg Kachelmann in die U-Haft gebracht? Tatsächlich hat Sabine W. beharrlich gelogen und lügt wahrscheinlich weiterhin. Am 9. Februar 2010 ging gegen 08.11 Uhr über den Polizeinotruf 110 ihre Vergewaltigungsanzeige ein. In den darauffolgenden Vernehmungen gab sie an, erst am Vortag von den anderen Frauen erfahren zu haben. Nach dem Kachelmann-Verteidiger Reiner Birkenstock die Staatsanwaltschaft dazu drängt, endlich auch nach entlastenden Material zu suchen und den Computer der Sabine W. auszuwerten, kommt heraus, Sabine W. hatte schon mindestens ein halbes Jahr vor der angeblichen Vergewaltigung nach einen Namen einer Nebenbuhlerin gegooglet, von der sie kurz nach ihrer Anzeige im Februar behauptete, deren Namen erst seit dem 8. Februar durch einen Brief, den sie ihn ihrem Briefkasten gefunden haben will, zu kennen. Tatsächlich hatte sich das vermeintliche Opfer den Brief selber geschrieben, auf ihrem eigenen Computer und auf einen USB-Stick abgespeichert, wie sich später herausstellte. Dies alles gab Sabine W. gegenüber den Ermittlern erst am 20. April zu, nachdem die Polizei sie mit den Auswertungsergebnissen ihres Computers konfrontierte. Damit war diese “Belastungszeugin” allenfalls eine Belastung für die Anklage der Anklagebehörde.

Der verantwortliche Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt es noch nicht einmal für notwendig, ein rechtspsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers erstellen zu lassen. Erst der Staranwalt Dr. Reinhard Birkenstock zwang Staatsanwalt Oltrogge am 15. April 2010 ein entsprechendes Gutachten bei der Rechtspsychologin Greuel in Auftrag zu gegeben, da der Kölner Strafverteidiger Dr. Reinhard Birkenstock am 12. April 2010 mehrere Gutachten von renommierten Sachverständigen vorlegte, die die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers erschüttern. Am 12. Mai 2010 führte die von der Staatsanwaltschaft Mannheim beauftragte Rechtspsychologin Professorin Greuel und der verantwortliche Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ein Telefongespräch über die Glaubwürdigkeit der Zeugin in dem Ermittlungsverfahren gegen Jörg Kachelmann. Darin hatte die von Staatsanwalt Oltrogge beauftragte Gutachterin erklärt, sie könne noch nichts zur Glaubwürdigkeit der Zeugin sagen, er, Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, müsse sich noch bis Ende Mai 2010 gedulden. Schließlich legte Professorin Greuel ihr 126 Seiten starkes Gutachten Ende Mai vor. Da war es jedoch schon für einen Rückzieher der Staatsanwaltschaft Mannheim zu spät. Schon fünf Tage nach dem Telefonat mit der Gutachterin, meinte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge seine fragwürdige Anklage gegen Jörg Kachelmann am 17. Mai 2010 beim Landgericht Mannheim erheben zu müssen. Sabine W., die einzige “Belastungszeugin” bezeichnete Jörg Kachelmann in dem elfstündigen Gespräch mit der Rechtspsychologin Greuel als ein “Schwein”, sie schildert ihren Hass auf ihn. Er habe sie betrogen. Er habe ihr elf Jahre ihres Lebens genommen. Wahrscheinlich sagt sie hier sogar aus ihrer subjektiven Sicht die Wahrheit. Aber wieviel durfte sie auf eine “Beziehung” geben, die sich in Hotelzimmern und im Abstand von einigen Wochen in ihrer Wohnung in Schwetzingen zugetragen hat? Eins ist jedoch gewiss, ihre Vergewaltigungsgeschichte ist nicht wahr. Und der Fall Kachelmann ist kein Fall Kachelmann mehr, sondern ein Fall Lars-Torben Oltrogge. Schließlich hat der Mann einmal Rechtswissenschaften studiert und müsste wissen, Jörg Kachelmann wird niemals wegen Vergewaltigung bestandskräftig verurteilt werden, denn er hat die ihm zur Last gelegte Tat nicht verwirklicht. Punkt. Das erkennt doch jeder, selbst mit Tomaten auf den Augen. Schon anhand der Spurenlage rund um das Tomatenmesser, mit der Kachelmann die “Belastungszeugin” über mehrere Minuten bedroht haben soll. Normalerweise hat sich Sabine W. durch ihre Falschaussge der mittelbaren Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Aber es wird Zeit, sich nun mit Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge zu beschäftigen. Dem Mann, dem es wohl nicht mehr um eine objektive Aufklärung der gegen Kachelmann gerichteten Beschuldigungen geht, sondern vermutlich nur noch darum, “selber ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauszukommen”, wie eine bekannte Wochenzeitung in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt. Lars-Torben Oltrogge hat das Ermittlungsverfahren von Anfang an schlampig geführt. Dafür spricht vieles. Die “Belastungszeugin wurde ein letztes Mal am 20. April von der Strafverfolgungsbehörde vernommen. Zu weiteren Widersprüchen, die danach aufkamen, die ihre Version des angeblichen Tathergangs schwer erschütterten, hat Staatsanwalt Oltrogge sie gar nicht vernehmen lassen. Warum auch, dann wäre Lars-Torben Oltrogge am Ende noch sein prominenter U-Häftling abhanden gekommen.  Die Ermittler gingen von Anfang an wie Amateure vor. Obwohl die Anzeige am 9. Februar 2010, um 8.11 Uhr über den Notruf 110 einging, hat man Jörg Kachelmann vom Flughafen Frankfurt am Main nach Kanada fliegen lassen und ihn erst nach seiner Rückkehr an gleicher Stelle verhaftet. Nun sitzt er angeblich wegen Fluchtgefahr. Und am 9. Februar 2010 als man ihn hat ins Ausland fliegen lassen, bestand da keine Fluchtgefahr? Jeder kleine Dorfsheriff hätte einen der Vergewaltigung Beschuldigten sofort vernommen und gegebenfalls rechtsmedizinisch untersuchen lassen. Eine Untersuchung unmittelbar nach der Tat hätte brauchbare Hinweise gegeben, über die Schuld oder die Unschuld des Verdächtigen. Wie lange noch sollen wir zusehen, wie mit Steuergeldern ein schwachsinniges Verfahren gegen den ARD-Wetterfrosch Jörg Kachelmann geführt wird, nur weil die Staatsanwaltschaft Mannheim aus der Nummer rauskommen will? Tschüss, Herr Oltrogge.

 (c) 2010 by Anatol Wiecki

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PR-Desaster für die Deutsche Bahn - BILD veröffentlicht Foto mit ausgesetzten Behinderten neben “Restmüll”-Tonne im Bahnhof Würzburg

Erstellt von AW am 26. Juni 2010

Wer heute BILD.de anklickt, sieht auf der Startseite einen Bericht über eine “Herzlos-Schaffnerin” der Deutschen Bahn, die auf dem Bahnhof Würzburg einen minderjährigen Jugendlichen ausgesetzt hatte, da dieser zwar einen Fahrschein für die Strecke hatte, das Ticket aber nicht in dem Schnellzug gültig war. Laut Konzernrichtlinien dürfen Minderjährige nicht ausgesetzt werden, auch wenn diese keinen gültigen Fahrschein vorweisen können. Erschwerend kommt hinzu, der Junge leidet an einer Behinderung und konnte der Schaffnerin auch seinen gültigen Schwerbehindertenausweis vorzeigen. „Das darf nicht vorkommen. Wir werden den Fall genau untersuchen”, äußerte sich ein Sprecher der Bahn. Eine Aussage, die die Bahn immer auf solche Vorfälle hin mitteilt. Das in BILD veröffentlichte Foto wird die Bahn sicherlich auch erfreut haben. Man sieht den behinderten Jungen auf dem Bahnsteig - neben einem Abfallbehälter mit der Aufschrift “Restmüll”.

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Prognosen für Jörg Kachelmann - Ermittlungserfolge der Polizei Baden-Württemberg

Erstellt von AW am 23. März 2010

Seit Samstag sitz Jörg Kachelmann nun wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung in Haft. Jörg Kachelmann, der sympathische Wetterfrosch, der seit 1992 die ARD-Zuschauer mit guten und düsteren Prognosen über das Wetter informiert. Der gleiche Jörg Kachelmann, der vor einigen Monaten die vom Kinderschutzbund durchgeführte Plakatkampagne “Gewalt hinterlässt Spuren” am Potsdamer Platz in Berlin der Öffentlichkeit präsentierte. Damals, im Dezember 2009, sagte Kachelmann über die Kampagne gegen häusliche Gewalt: “Man muss das noch viel lauter und deutlicher sagen und immer wieder”, das Gewalt gegen Kinder eine Schande ist. Nun soll Jörg Kachelmann nach Ansicht der Polizei und eines Amtsrichters in Baden-Württemberg im Februar eine Frau in Schwetzingen vergewaltigt haben, die angibt seine langjährige Ex-Freundin zu sein. Allerdings ist das vermeintliche Opfer der einschlägigen Boulevardpresse gar nicht als langjährige Ex-Freundin von Kachelmann bekannt. Dennoch erging ein Haftbefehl. Angeblich befürchten die Strafverfolgungsbehörden, Kachelmann könne sich aus Sorge um die Höchsstrafe von 15 Jahren der Strafjustiz entziehen. Außerdem habe der schweizer Eidgenosse Kachelmann keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Dabei ist Kachelmann nicht vorbestraft, so dass er wohl kaum mit der Höchststrafe rechnen müsste. Das durchschnittliche Strafmaß für Vergewaltigung liegt in Deutschland bei zwei bis vier Jahren.

Bisher hat sich Kachelmann, der sich im Laufe des morgigen Tages zu den Vorwürfen gegenüber Staatsanwaltschaft und Haftrichter äußern möchte, noch gar nicht zum Tatvorwurf eingelassen und der Anfangsverdacht gründet sich bisher allein auf die Aussagen des vermeintlichen Opfers, das angibt, die ehemalige Freundin von Jörg Kachelmann zu sein. Darüber hinaus soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten vorliegen. Objektiv betrachtet, kann ein Gerichtsmediziner anhand von DNA-Spuren nur klären, ob es zu Geschlechtsverkehr gekommen ist. Dagegen kann er nicht klären, ob dieser erzwungen gewesen ist oder nicht. Selbst wenn das vermeintliche Tatopfer zum Zeitpunkt der Begutachtung durch einen Gerichtsmediziner Hämatome aufweist, belegt dies nicht, wer diese verursacht hat.

Man sollte wieder das Latinum für Juristen zur Pflicht machen, dann würde der Grundsatz “In dubio pro reo” vielleicht mehr gewürdigt. Von der auch im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerten Unschuldsvermutung hält die Strafjustiz in Baden-Württemberg wohl nicht viel, wenn man einen prominenten und beliebten Angeklagten als Trophäe vorführen kann. Die Polizei in Baden-Württemberg ist für ihre “Ermittlungserfolge”, wo DNA-Spuren eine wesentliche Rolle spielen, berühmt. So jagte die dortige Polizei, darunter die “SoKo Parkplatz” und das Landeskriminalamt, über Jahre das sogenannte “Phantom von Heilbronn”, bis sich die vermeintliche Polizistenmörderin als Oma entpuppte, die in einer fränkischen Fabrik tausende Wattestäbchen für die Spurensicherung der Polizei verpackte. Die Polizei Baden-Württemberg steht auch sonst für vorbildliche Aufklärungsarbeit, so feierte sie ihr desaströses Vorgehen während des Amoklaufs von Winnenden als großen Erfolg. Bekanntlich ging der erste Notruf in Winnenden um 09.33 Uhr ein und Tim K. konnte nach einer Verfolgungsodysee um 12.15 Uhr im rund 100 Kilometer entfernten Wendlingen ungestört zwei weitere Menschen erschiessen. So sehen Erfolge aus.

Von Ermittlern, die womöglich schon jetzt die Höchsstrafe für Kachelmann, der nicht vorbestraft ist, prognostizieren, ist nicht viel zu erwarten. Für Aufklärung werden nun hoffentlich seine Rechtsanwälte, der renommierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock und Prof. Ralf Höcker, sorgen. Ralf Höcker ist als Autor des Buches “Lexikon der kuriosen Rechtsfälle” und dem Wörterbuch “Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt” sowie Moderator der Fernsehsendung “Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer”, in der er mit Andrea Kiewel bei RTL satirereife Gerichtsfälle präsentiert, schon voll in der Materie.

(c) 2010 by Anatol Wiecki

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Bushido wegen Urheberrechtsverletzung vom Landgericht Hamburg verurteilt

Erstellt von AW am 23. März 2010

Das Landgericht Hamburg hat den aus Berlin stammenden Rapper Bushido zu einer Schadensersatzzahlung von über 63.000 Euro wegen Urheberrechtsverletzung in zwei Zivilverfahren verurteilt. Der Künstler soll zahlreiche Textpassagen aus Musikstücken der in Deutschland relativ unbekannten Gothic-Band “Dark Sanctuary”aus Frankreich einfach kopiert haben. Die beiden Urteile des LG Hamburg vom heutigen Tage (Az. 310 O 155/08 und 308 O 175/08) sind noch nicht rechtskräftig. Bermerkenswert ist der Plagiatsvorwurf gegen Bushido deshalb, da der Künstler in der Vergangenheit selbst zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt hat, vornehmlich an Nutzer von Tauschbörsen, die dort illegal urheberrechtlich geschützte Musiktitel heruntergeladen haben.

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Guerilla Marketing ruft Mordkommission auf den Plan

Erstellt von AW am 17. Februar 2010

Eine schlecht durchdachte Guerilla Marketing-Kampagne kann als Hau-Ruck-Aktion nicht nur daneben gehen, sondern auch den Staatsanwalt auf den Plan rufen. In Frankreich wollte eine Theater in der Provinz bei der Pressearbeit besonders viel Aufmerksamkeit unter den Journalisten erregen, indem es an die Redaktionen Pappsärge mit einer darin befindlichen Kugel verschickte. In dem Sarg befand sich eine nebulöse Botschaft an die Medienvertreter: “Bald haben Sie eine Verabredung mit Ben und Gus”. Da viele Reporter nicht wussten, dass Ben und Gus die Protagonisten des anstehenden Theaterstücks sind, interpretierten diese die so überbrachte Nachricht als Morddrohung und erstatteten Strafanzeige. Nun ja, ein Sarg mit einer darin befindlichen Patronenkugel und die Ankündigung eines Treffens mit zwei Unbekannten, wird sicherlich bei vielen Menschen solche berechtigte Ängste hervorrufen, meint die Kölner Rechtsanwältin Beate M. Wieloch. Wer eine Guerilla Marketing Aktion in einer solchen Weise durchführt, muss neben Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auch mit Unterlassungsansprüchen rechnen, sagt Wieloch vom Portal www.WettbR.de.  Wer Guerilla Marketing Aktionen ohne eine Agentur im Alleingang durchführen will, sollte sich vor der geplanten Aktion rechtlich beraten lassen, um keine Abmahnung zu riskieren oder gar mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

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