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Archiv für die 'Berlin' Kategorie

Anzeigenaffäre: PR-Agentur für Bundesregierung aktiv

Erstellt von AW am 13. August 2007

Das Bundeswirtschaftsministerium wird die Zusammenarbeit mit der seit Freitag ins Gerede gekommenen Werbeagentur Flaskamp hinsichtlich der Veranstaltungsreihe „Dialogtour - Impulse für Wachstum” beenden. Die Agentur soll mehreren Regionalzeitungen die Schaltung von Werbeanzeigen für 30.000 bis 40.000 Euro in Aussicht gestellt haben, wenn sie sich maßgeblich nach konkreten Vorgaben der Agentur an der Veranstaltungsreihe des Wirtschaftsministeriums beteiligt hätten. Dieses unmoralische Angebot der für Bundeswirtschaftsminister Michael Glos tätigen Agentur wurde bereits letzte Woche vom ‚Kölner Stadt-Anzeiger’ publik gemacht. Demnach wären Steuergelder der Bundesregierung an den Verlag geflossen, wenn der Chefredakteur des ‚Kölner Stadt-Anzeiger’ die Veranstaltungsreihe in seiner Stadt moderiert hätte und es zu einer nachhaltigen Berichterstattung über die PR-Kampagne des Wirtschaftsministeriums in der Gesamtsausgabe des Blattes gekommen wäre.

Unter Hinweis auf die Freiheit der Berichterstattung und die übliche Trennung von redaktionellen Inhalten und Anzeigen, hatte das Blatt eine Teilnahme abgelehnt. Michael Konken vom Deutschen Journalisten Verband sieht darin einen „unzulässigen Eingriff“ über Werbeanzeigen „Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen”. Nicht nur Pressevertreter, sondern auch Bundespolitiker sehen darin “einen Missbrauch von Steuergeldern und einen Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung”, so der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke. Der SPD-Wirtschaftspolitiker Rainer Wend sieht durch diesen “unglaublichen Vorgang” die Bundesrepublik schon in die Nähe einer „Bananen-Republik“ gerückt. Und Reinhard Bütikofer (GRÜNE) sprach sogar von „politischer Korruption“ durch die Bundesregierung.

Indes will das Bundeswirtschaftsministerium seine „Dialogtour“-Kampagne für die Stärkung mittelständischer Betriebe mit einem Gesamtbudget von 850.000 Euro fortsetzen, entweder mit anderen Agenturen oder notfalls in Eigenregie – jedoch nicht mit Flaskamp. Trotzdem wird die Agentur weiterhin auf Steuergelder hoffen können, da noch andere PR-Kampagnen des Wirtschaftsministeriums von Flaskamp weiterhin betreut werden sollen. Von dem Gesamtbudget sind bereits 140.000 Euro – wofür auch immer – verbraucht, so hat es bereits eine Veranstaltung in Potsdam, die von der Zeitung ‚Märkische Allgemeine“ und der dortigen Industrie- und Handelskammer durchgeführt wurde, gegeben.

Reiner Zufall ist vermutlich dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung in Potsdam genau nach den Vorgaben durchgeführt wurde, so wie sie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erhalten haben will. Denn der Geschäftsführer der Zeitung „Märkische Allgemeine“, Peter Asmusen, erklärte: „Anzeigen waren in keiner Weise Teil eines Gesamtdeals“. Reiner Zufall muss es auch gewesen sein, dass die Agentur Flaskamp Anzeigen in der „Märkischen Allgemeine“ geschaltet hat. In Berlin dagegen konnte die Agentur Flaskamp ihre „Impulse für Wachstum” nicht versprühen, da die IHK Berlin die „Finanzierung“ der Veranstaltungsreihe für, so wörtlich, „dubios“ befunden habe und daher von einer Mitwirkung absah – wie ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer gegenüber der ‚taz’ sagte.

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DDR-Schießbefehl: Sterben an der Grenze

Erstellt von AW am 13. August 2007

In den Morgenstunden des 13. August 1961 wurde die Teilung Deutschlands durch den Bau der Berliner Mauer für Jahrzehnte besiegelt. Berlin gedenkt wie jedes Jahr der Opfer des DDR-Regimes. Seit dem Wochenende hat ein jetzt im vollen Umfang verbreiteter Schießbefehl des MfS für Wirbel gesorgt. Denn bereits vor zehn Jahren sollen 17 Zeilen aus dem Papier für eine wissenschaftliche Arbeit zitiert worden sein. Hier eine kleine Auswahl von Reaktionen in den Medien auf den in Magdeburg gefundenen Schießefehl.

“Es hat einen Tötungsbefehl, oder wie Sie es nennen ‘Schießbefehl’, nicht gegeben“, erklärte Egon Krenz gegenüber der BILD-Zeitung. Der Mann, der wegen vierfachen Totschlags zum Nachteil von Menschen, die nur in die Freiheit fliehen wollten, zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, bestritt auch lange Zeit die systematischen Wahlfälschungen in der DDR, obwohl er der oberste Wahlleiter gewesen war.

„Die Leute von der Stasi oder die SED-Kader, die das heute leugnen, diesen Schießbefehl, die tun das wie jeder miese Verbrecher, und versuchen, so lange die Dokumente nicht da sind, den Anschein zu erwecken, als wäre es nicht so gewesen“,  sagte heute früh der Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Günter Nooke (CDU), gegenüber dem ZDF-Morgenmagazin.

In einem Interview (mp3) mit dem Deutschlandfunk äußerte sich der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse zu dem seit dem Wochenende vieldiskutierten Schießbefehl. Die Aufarbeitung des DDR-Unrechts ist, so der SPD-Politiker, noch lange nicht beendet. Auch findet der Politiker die Diskussion über die Verbreitung des Schießbefehls durch die Birthler-Behörde für unangebracht:

„So viele Menschen sind an der Grenze gestorben. Sie wurden erschossen, ermordet, nur weil sie die DDR verlassen wollten. Da gibt es Leute, die immer noch die Existenz einer Anweisung, eines Befehls zum Schießen bestreiten, als ob die jungen Männer an der Grenze, die Grenzsoldaten aus freiem Willen, aus Jux und Dollerei Menschen ermordet hätten. Das ist absurd und das ist schlimm, dass nach wie vor wie Herr Krenz, aber auch nicht wenige andere diese Art Schönfärberei, ja Lüge betreiben. Insofern ist ein solches Papier wichtig, damit es denen ein bisschen schwerer fällt, ihre lügnerischen Behauptungen aufrecht zu erhalten, egal ob der Fund zehn Jahre alt ist oder nur drei Tage.“

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Börsenguru Markus Frick: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen strafbarer Marktmanipulationen

Erstellt von AW am 6. August 2007

„Make Money - Die Markus Frick Show” wurde bereits am 19. Juni 2007 von N24 abgesetzt. Nun geht die Show des Bäckersjungen aus Sinsheim, der zum Aktienguru mutierte, wahrscheinlich weiter – allerdings in den Gerichtssäälen der Republik. Wurde Frick, dessen Name auf Französisch so viel wie „Zaster“ bedeutet, lange vorgeworfen, er habe in seiner  wöchentlichen Fernsehsendung Geschehnisse an den Börsen vereinfacht dargestellt und vage Empfehlungen ausgesprochen, sieht sich Markus Frick nun mittlerweile durch einige Anleger dem Vorwurf des handfesten Betrugs ausgesetzt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft gerade, ob der „Börsenguru“ verbotene Kursmanipulationen mit seinem Börsenbrief in Form eines Newsletters vorgenommen hat. Anleger, die auf die „goldenen“ Tipps von Markus Frick vertraut hatten, sollen bis zu 91% mit Aktien verloren haben. So fiel die von Markus Frick im März 2007 empfohlene StarGold-Aktie in nur wenigen Tagen von stolzen 5,70 Euro auf magere 53 Cent.

Ein neuer Schaffenskreis für Markus Frick? Haben Sie ihn erkannt? Nein? Dann schauen Sie ab der 39. Sekunde genau hin!

Dies war aber nicht sein einziger Ausrutscher. Innerhalb von wenigen Tagen sind im Juni 2007 mehrere von Markus Frick als Gewinnbringer prophezeite Aktien um mindestens 80 Prozent im Kurs gefallen. Insgesamt sollen die Anleger mit den Tipps von Markus Frick einen dreistelligen Millionenbetrag verloren haben, so vorsichtige Schätzungen von Experten.

Der frühere Bäcker muss vielleicht bald kleinere Brötchen backen. Denn die ersten Schadensersatzforderungen sind eingegangen. Allein ein Geschädigter, der von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Rotter vertreten wird, fordert von Markus Frick knapp 30.000 Euro Schadensersatz. Ungemach droht dem geschassten Börsenexperten aber auch durch die Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen ihn aufgrund von 13 Anzeigen von Privatpersonen ein Ermittlungsverfahren wegen „strafbarer Marktmanipulationen“ im Sinne von §§ 38, 39 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeleitet hat, wie Michael Grunwald von der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber ‚Medienhure – Das Medienmagazin’ bestätigte.

Vor diesem Hintergrund ist die Prüfung durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), ob es sich bei den zahlreichen Hinweisen auf seinen kostenpflichtigen Börsenbrief-Newsletter in seiner mittlerweile eingestellten N24-Sendung „Make Money - Die Markus Frick Show” um legale Hinweise auf Begleitmaterial handelt oder um unerlaubte Werbung, wohl sein kleinstes Problem.

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Bundestag lässt gegen Journalisten ermitteln

Erstellt von AW am 2. August 2007

Wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat werden von den Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg gegen mindestens 17 Journalisten, darunter Redakteure von ‚Die Zeit’, ‚Frankfurter Rundschau’, ‚Der Tagesspiegel’, ‚Berliner Zeitung’, ‚Die Welt’, der ‚Süddeutschen Zeitung’ und der ‘taz’ sowie gleich fünf Redakteuren des Nachrichtenmagazins ‚DER SPIEGEL’ strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt. Sogar gegen SPIEGEL-Chefredakteur Stefan Aust wird ermittelt. Hintergrund der Verfahren sind Veröffentlichungen von geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags, der die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes und anderer deutscher Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus durchleuchten sollte.  Die Ermittlungsverfahren richten sich aber in erster Linie gegen die Informanten der Journalisten.

“Man konnte über eingestufte Akten in der Presse mehr lesen, als wir im Ausschuss vorliegen hatten.”, sagte der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses Siegfried Kauder (CDU), der die Strafverfahren mit Zustimmung der Mehrheit des Untersuchungsausschusses initiiert hat. Lediglich die Linkspartei als auch die GRÜNEN, wandten sich gegen die Strafverfahren. Hans-Christian Ströbele hat das Verfahren abgelehnt, „weil ich schon befürchtet hatte, dass sich ein solches Verfahren wieder einmal gegen Journalisten richtet”, erklärte der Politiker von Bündnis’90/Die Grünen. Obgleich der Obmann der FDP im Ausschuss ursprünglich seine Zustimmung zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Indiskretionen erteilt hatte, ist Max Stadler nun empört. Er habe den Ermittlungen nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nicht gegen Journalisten vorgegangen werde. Der FDP-Abgeordnete bezichtigt die SPD, die den Ermittlungen ebenfalls zugestimmt hat, für die Indiskretionen verantwortlich zu sein: “Im BND-Untersuchungsausschuss sind ganz gezielt vor allem von der SPD-Fraktion Interna an die Öffentlichkeit gegeben worden mit dem Ziel, das Verhalten des damaligen Kanzleramtsminister Steinmeier in einem besseren Licht erscheinen zu lassen.”

Als einen „breit angelegten Angriff auf die Pressefreiheit” bezeichnete der Vorsitzende des Deutschen Journalisten Verbands (DJV), Michael Konken, das Vorgehen der Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern. Seiner Meinung nach, sollen mit den Ermittlungen Journalisten und Informanten eingeschüchtert werden. Indes bezeichnete Rechtsanwalt Werner Leitner, der die ‚Süddeutsche Zeitung’ anwaltlich vertritt, die Ermittlungen angesichts des „Cicero-Urteils“ als „wenig sensibel und dreist“. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil zum Fall „Cicero“ festgestellt, dass die bloße Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Journalisten nicht mehr ausreiche, um den Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen.

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BVG-Skandal: Journalist Anatol Wiecki rehabiliert - Freispruch nach 4 Jahren

Erstellt von AW am 30. Juli 2007

Der Journalist Anatol Wiecki ist am Montag vom Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 239 Cs 5259/05) von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden.  Wiecki wurde in dem Verfahren von dem Vize-Fraktionschef der GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Hans-Christian Ströbele, vertreten. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt stellten nach einem jahrelangen Prozeß den Antrag auf einen glasklaren Freispruch. Wiecki war vor 4 Jahren von mehreren privaten BVG-Kontrolleuren misshandelt worden, weil der Journalist eine Fahrscheinkontrolle mit einer Fernsehkamera filmte und sein Filmmaterial nicht herausgeben wollte. Die Kontrolleure gaben seinerzeit einen Notruf bei der Polizei ab: “Kommen Sie schnell, hier filmt einer”.

Zunächst waren die privaten Kontrolleure am 16. August 2003 auf der U-Bahn-Station Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte durch Einsatzkräfte der Berliner Polizei festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft leitete sofort ein Ermittlungsverfahren gegen die von der Berliner Verkehrsgesellschaft beauftragten “BVG-Schläger” ein. Da die Kontrolleure jedoch einige Wochen nach der Tat erstmalig bei ihrer kriminalpolizeilichen Vernehmung zu Protokoll gaben, der Journalist habe sie tätlich angegriffen, wurde das Verfahren gegen die eigentlichen Täter nicht nur wegen angeblicher Notwehr eingestellt, sondern die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Berliner Journalisten Anatol Wiecki.

Anatol Wiecki erhofft sich durch den heutigen Freispruch seine völlige Rehabilitation. Indes ist eine Entschuldigung der BVG bis heute nicht eingegangen. Die BVG hatte kurz nach der Tat ihrer angeheuerten Kontrollettis sogar interveniert, man möge Wiecki den Presseausweis entziehen. Denn der Journalist hatte sich als Pressevertreter zu erkennen gegeben. Obwohl er die Jahresakkreditierung des Bundespresseamtes der Bundesregierung und einen Bundestagsausweis dabei hatte, wurde der Journalist “wie ein Tier über den Bahnhof geschleift”, so ein Zeuge bei seiner Vernehmung.

In den zahlreichen Gerichtsterminen, wo die durch das Gericht vorgeladenen Kontrolleure oft durch Abwesenheit glänzten, kam auch die Haltung der landeseigenen BVG zur Pressefreiheit zur Sprache, so erklärte ein ehemaliger Kontrolleur der BVG: “Das hat man uns bei der Schulung nie gesagt, dass man Pressevertreter bei ihrer Arbeit nicht behindern dürfe. Erst nach dem Vorfall haben wir eine Sonderschulung erhalten, wo man uns gesagt hat, dass man Journalisten nicht schlagen dürfe”.

Der Vorfall hatte im Jahre 2003 eine Diskussion über gewaltbereite Fahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsgesellschaft in den Berliner Medien ausgelöst.

Eine “Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit” hatte der angeklagte Journalist, dessen einziges Verbrechen das Filmen gewesen ist, stets abgelehnt. “Die Wahrnehmung der Pressefreiheit ist kein Verbrechen. Auch kein Geringfügiges”, so Anatol Wiecki.

Andere Zeitungen:

Berliner Zeitung vom 31.07.2007: “Freispruch nach vier Jahren Prozess. BVG-Kontrolleure zeigten Journalisten an - zu Unrecht”

taz, die tageszeitung vom 31.07.2007: “Notwehr gegen rabiate Kontrolleure erlaubt”

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