Bushido wegen Urheberrechtsverletzung vom Landgericht Hamburg verurteilt
Erstellt von AW am Dienstag 23. März 2010
Das Landgericht Hamburg hat den aus Berlin stammenden Rapper Bushido zu einer Schadensersatzzahlung von über 63.000 Euro wegen Urheberrechtsverletzung in zwei Zivilverfahren verurteilt. Der Künstler soll zahlreiche Textpassagen aus Musikstücken der in Deutschland relativ unbekannten Gothic-Band “Dark Sanctuary”aus Frankreich einfach kopiert haben. Die beiden Urteile des LG Hamburg vom heutigen Tage (Az. 310 O 155/08 und 308 O 175/08) sind noch nicht rechtskräftig. Bermerkenswert ist der Plagiatsvorwurf gegen Bushido deshalb, da der Künstler in der Vergangenheit selbst zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt hat, vornehmlich an Nutzer von Tauschbörsen, die dort illegal urheberrechtlich geschützte Musiktitel heruntergeladen haben.