NRW-Bildungsscheck: Nordrhein-Westfalen fördert nicht nur Medienberufe
Erstellt von AW am Montag 2. Juli 2007
Der NRW-Bildungsscheck, den das Land Nordrhein-Westfalen im Januar 2006 eingeführt hat, um die Weiterbildung von Arbeitnehmern und Selbständigen zu fördern, ist beliebter denn je. Während die Nachfrage anfänglich zu wünschen übrig ließ, ist der Andrang mittlerweile so groß, dass die Maximalförderung des mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds der EU und des Landes NRW finanzierten Bildungsschecks seit dem 1.6.2007 auf 500 Euro begrenzt ist. Bildungsschecks, die von einen der rund 200 Beratungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen bis Ende Mai 2007 ausgestellt worden, gewähren sogar noch einen Zuschuss von 750 Euro. Den NRW-Bildungsscheck können sogar die Einwohner anderer Bundesländer nutzen, wenn sie bei einem kleineren oder mittelgroßen Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind und die Firma direkt den Bildungsscheck für den Arbeitnehmer beantragt. Ein gemeldeter Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist also nur dann notwendig, wenn man den Bildungsscheck persönlich beantragen möchte. Ein Anrecht auf einen Bildungsscheck haben sogar geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber und Beschäftigte mit Zeitvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man sich gerade in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit befindet. Wem aus irgendeinem Grunde der Verlust des Arbeitsplatzes droht, gerade wenn er schon gekündigt ist oder gekündigt hat, sollte noch schleunigst eine der autorisierten Beratungsstellen aufsuchen. Der Bildungsscheck hat zwar eine begrenzte Gültigkeit, muss aber nicht sofort eingelöst werden.
Mit dem NRW-Bildungsscheck können Berufstätige aus Nordrhein-Westfalen nicht nur Präsenzlehrgänge belegen, sondern auch Fernkurse, die dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegen. Sogar für E-Learning-Kurse kann man sich anmelden. Voraussetzung für die Vergabe des Bildungsschecks ist jedoch, dass es sich bei der geförderten Weiterbildung, um eine beruflich orientierte Fortbildung handelt. Dabei ist der Spielraum offensichtlich sehr groß, so wurden in 2006 mit 20 Millionen Euro Steuergeldern nicht nur Sprachkurse, sondern auch Rhetorikkurse bezuschusst, selbst Seminare für angehende PR-Berater fördert das Bundesland NRW mit dem Bildungsscheck, insbesondere die Angebote der beruflichen Weiterbildung., sprich Bildungsangebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln. Dies können beispielsweise neben Kursen für Medienbeherrschung und Motivation genauso gut, Sprachkurse oder Seminare, die mathematisch-naturwissenschaftliche Grundkompetenzen und soziale Kompetenzen vermitteln, sein. Oder kurz gesagt, es wird fast alles gefördert – mit Ausnahme von arbeitsplatzbezogenen Anpassungsqualifizierungen oder Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung oder der sportlichen Betätigung dienen. Trotzdem kann man sich mit dem Bildungsscheck NRW sogar den Urlaub bis zu 50% sponsern lassen, sofern es sich um einen Weiterbildungsurlaub im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes handelt.
Beanspruchen können den Bildungsscheck NRW Berufstätige, die im Land Nordrhein-Westfalen wohnen, wenn sie bei einem Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern beschäftigt sind und in den letzten zwei Jahren an keiner nach den Richtlinien für den NRW-Bildungsscheck förderungsfähigen betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Selbst Selbständige können in den ersten fünf Jahren nach Existenzgründung den Bildungsscheck beantragen. Näheres erfährt man bei einer der rund 200 Beratungsstellen, die meistens bei den Handelskammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen oder bei einer der in Nordrhein-Westfalen zahlreichen Volkshochschulen, angesiedelt sind. Bevor man einer der vielen Beratungsstellen aufsucht, sollte man sich überlegen, welches Seminar bei welcher Bildungseinrichtung man mit dem Bildungsscheck nutzen möchte. Denn der Bildungsscheck wird gleich mit einer verbindlichen Vorgabe von drei Bildungsinstituten ausgestellt. Dies bedeutet, der Bildungsscheck kann auch nur in einen dieser drei Einrichtungen eingelöst werden.
Bei der Auswahl des Seminars, egal ob Sprachkurs oder eine andere Fortbildung, sollte stets bedacht werden, dass diese bundesweit einmalige Förderung zum einen nur einmal in zwei Jahren in gewährt wird und zum anderen, sollte auch die seit dem 1.6.2007 geltende Höchstbegrenzung von 500 Euro eine Rolle spielen. Nutzen Sie also den NRW-Bildungsscheck nicht für einen Volkshochschulkurs, der vielleicht nur 40 Euro kostet. Denn daran beteiligt sich der Staat ebenfalls nur zur Hälfte. Setzen Sie den Bildungsscheck besser beispielsweise für einen schon lange ersehnten Sprachkurs ein, den sie vielleicht aus Kostengründen bisher gemieden haben. Bei der Auswahl des Anbieters sind gar nicht so viele Grenzen gesetzt. Wenn das wichtigste Kriterium für den Erhalt des Bildungsschecks erfüllt ist, nämlich dass die Fortbildung nachweislich einen beruflichen Nutzen hat, kann man seinen Bildungsscheck sogar für Kurse außerhalb des Landes NRW einlösen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat unter der Hotline 01803-100118 einen Telefonservice zum Bildungsscheck eingerichtet. Dort bekommt man montags bis freitags, zwischen 8 und 18 Uhr, persönliche Informationen zum Bildungsscheck NRW.
Dienstag 11. Dezember 2007 um 00:22
Sehr informativer Text, schön geschriebn, aber WARUM steht in der Überschrift “Nordrhein-Westfalen fördert nicht nur Medienberufe” ????
Das passt irgendwie überhaupt nicht wirklich zum Text der ja wohl offensichtlich eher einen Sprachkurs empfiehlt … oder?
Schade dass ich in Berlin wohne, is dann wohl nichts mit Bildungscheck