Erstellt von AW am 30. Juli 2007
Der Journalist Anatol Wiecki ist am Montag vom Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 239 Cs 5259/05) von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Wiecki wurde in dem Verfahren von dem Vize-Fraktionschef der GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Hans-Christian Ströbele, vertreten. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt stellten nach einem jahrelangen Prozeß den Antrag auf einen glasklaren Freispruch. Wiecki war vor 4 Jahren von mehreren privaten BVG-Kontrolleuren misshandelt worden, weil der Journalist eine Fahrscheinkontrolle mit einer Fernsehkamera filmte und sein Filmmaterial nicht herausgeben wollte. Die Kontrolleure gaben seinerzeit einen Notruf bei der Polizei ab: “Kommen Sie schnell, hier filmt einer”.
Zunächst waren die privaten Kontrolleure am 16. August 2003 auf der U-Bahn-Station Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte durch Einsatzkräfte der Berliner Polizei festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft leitete sofort ein Ermittlungsverfahren gegen die von der Berliner Verkehrsgesellschaft beauftragten “BVG-Schläger” ein. Da die Kontrolleure jedoch einige Wochen nach der Tat erstmalig bei ihrer kriminalpolizeilichen Vernehmung zu Protokoll gaben, der Journalist habe sie tätlich angegriffen, wurde das Verfahren gegen die eigentlichen Täter nicht nur wegen angeblicher Notwehr eingestellt, sondern die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Berliner Journalisten Anatol Wiecki.
Anatol Wiecki erhofft sich durch den heutigen Freispruch seine völlige Rehabilitation. Indes ist eine Entschuldigung der BVG bis heute nicht eingegangen. Die BVG hatte kurz nach der Tat ihrer angeheuerten Kontrollettis sogar interveniert, man möge Wiecki den Presseausweis entziehen. Denn der Journalist hatte sich als Pressevertreter zu erkennen gegeben. Obwohl er die Jahresakkreditierung des Bundespresseamtes der Bundesregierung und einen Bundestagsausweis dabei hatte, wurde der Journalist “wie ein Tier über den Bahnhof geschleift”, so ein Zeuge bei seiner Vernehmung.
In den zahlreichen Gerichtsterminen, wo die durch das Gericht vorgeladenen Kontrolleure oft durch Abwesenheit glänzten, kam auch die Haltung der landeseigenen BVG zur Pressefreiheit zur Sprache, so erklärte ein ehemaliger Kontrolleur der BVG: “Das hat man uns bei der Schulung nie gesagt, dass man Pressevertreter bei ihrer Arbeit nicht behindern dürfe. Erst nach dem Vorfall haben wir eine Sonderschulung erhalten, wo man uns gesagt hat, dass man Journalisten nicht schlagen dürfe”.
Der Vorfall hatte im Jahre 2003 eine Diskussion über gewaltbereite Fahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsgesellschaft in den Berliner Medien ausgelöst.
Eine “Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit” hatte der angeklagte Journalist, dessen einziges Verbrechen das Filmen gewesen ist, stets abgelehnt. “Die Wahrnehmung der Pressefreiheit ist kein Verbrechen. Auch kein Geringfügiges”, so Anatol Wiecki.
Andere Zeitungen:
Berliner Zeitung vom 31.07.2007: “Freispruch nach vier Jahren Prozess. BVG-Kontrolleure zeigten Journalisten an - zu Unrecht”
taz, die tageszeitung vom 31.07.2007: “Notwehr gegen rabiate Kontrolleure erlaubt”
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Erstellt von AW am 28. Juli 2007
Helikopter der beiden lokalen Fernsehsender KNXV und KTVK in Phoenix (US-Bundesstaat Arizona), die eine Verfolgungsfahrt der örtlichen Polizei live für die Nachrichtensendung filmten, sind in der Nacht von Freitag auf Samstag (Ortszeit Phoenix: Freitag, 13.15 Uhr) in der Luft kollidiert. Bei der Explosion der beiden Hubschrauber kamen die Reporter Craig Smith und Scott Bowerbank sowie die Kameraleute Jim Cox und Rick Krolak ums Leben. Die in einem Park vor einer Kirche zwischen der Indian School Road und der Central Avenue zerschellten Wracks wurden sodann von einem Helikopter, der für die amerikanische Sendergruppe FOX im Einsatz war, live im Fernsehen übertragen.
Die Fernsehteams hatten eine Verfolgungsfahrt des Phoenix Police Departments aus der Luft live zu ihren Redaktionen übertragen. Mehrere Streifenwagen des Phoenix Police Department hatten zunächst einen Lieferwagen verfolgt, dessen Fahrer mehrere Rotampeln mißachtete. Als der Wagen vermutlich aus technischen Gründen zum liegen kam, sprang der Verdächtige aus dem Fahrzeug und raubte ein anderes Auto. Die volle Konzentration der beiden Piloten der abgestürzten Maschinen, die zugleich auch die Reporter gewesen sind, waren auf diese sich am Boden abspielenden Szenen gerichtet, so dass sie den unvermeintlichen Crash, wie die Auswertung der letzten Funksprüche ergeben hat, zu spät vorhersahen.
Rick Krolak arbeitete seit 9 Jahren für den zur ABC-Gruppe gehörenden Fernsehsender KNXV. Craigh Smith war erst seit September 2005 für den Regionalsender tätig. Der zweite an dem tödlichem Crash beteiligte Helikopter gehörte den unabhängigen Fernsehsender KTVK, der von dem Reporter Scot Bowerbank gesteuert wurde. Mit ihm starb sein Kameramann Jim Cox. Zuletzt sind 1984 in Japan und 1994 in den USA bei Crashs mit Helikoptern von Fernsehsendern untereinander insgesamt sechs Menschen getötet worden.
Um die mehr als 3,7 Millionen Einwohner im Großraum Phoenix buhlen etliche lokale und überregionale Fernsehsender. Allein in der Stadt Phoenix leben mit 1.725.000 Menschen mehr als 1,55% der gesamten US-Bevölkerung. Damit steht die Hauptstadt von Arizona an 13. Stelle der größten werberelevanten Metropolen in den USA.
Indes konnte der flüchtige Verdächtige als der mehrfach Vorbestrafte Christopher J. Jones identifiziert werden. Jones, der auf Bewährung war, verbarrakadierte sich in seinem Haus. Ein SWAT (Special Weapons and Tactics)-Einsatzkommando des Phoenix Police Department konnte Christopher J. Jones festnehmen, zuvor war er jedoch von einem Polizeihund gebissen worden. Polizeichef Jack Harris möchte den Autodieb nun auch für den Tod der vier TV-Mitarbeiter verantwortlich machen und erwägt eine Anklage wegen Kapitalverbrechens in vier Fällen.
In den USA ist es durchaus nicht unüblich das in Ermangelung eigener Hubschrauber Polizeidienststellen Fernsehsender mit eigenen Helikoptern um Unterstützung bitten. Insofern ist eine Anklage wegen des Todes der Journalisten rechtlich nicht aus der Luft geholt. Auch in Deutschland können flüchtige Straftäter für Schäden und Verletzungen unter gewissen Umständen zivil- und strafrechtlich belangt werden, sofern dies im direkten Zusammenhang mit ihrer Flucht steht.
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Erstellt von AW am 27. Juli 2007
„Eines ist für Kinder, das andere nicht“, sagte die Bestseller-Autorin Joanne Rowling der Zeitung ‚USA Today’ zu neuen Büchern, an denen sie schreibe. Die Autorin der bisher mit einer Gesamtauflage von 325 Millionen Exemplaren erschienenen sieben Bände von „Harry Potter“, die heute in einer Woche 42 Jahre alt wird, ist seit 1997 unter den Namen Joanne K. Rowling bekannt, da in England alle ihre Bücher unter den Initialien „J.K. Rowing“ erscheinen, weil der Verlag vor ihrem ersten „Harry Potter“-Buch befürchtete, Jungen würden Bücher einer Autorin nicht lesen wollen. Das „K“ hat Joanne Rowling sich von ihrer Großmutter entliehen, die Kathleen hieß. „Ich habe ein Jahr lang zwei Sachen gleichzeitig geschrieben, bevor Harry Überhand gewonnen hat“, sagte die Autorin, deren siebter Band mit dem Titel „Potter and the Deathly Hallows“ in der englischen Originalversion am 21. Juli 2007 in die Buchläden kam.
Die deutsche Version „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ hat der Hamburger Carlsen Verlag für den 27. Oktober 2007 mit einer Startauflage von 1.000.000 Exemplaren angekündigt. Der Carlsen Verlag hat sich die Rechte an allen sieben Bänden bereits im September 1997, keine drei Monate nach erscheinen des ersten Bandes („Harry Potter und der Stein der Weisen“), für den deutschen Sprachraum gesichert. Dabei kam der erste Band in Großbrittanien am 26. Juni 1997 gerade einmal mit einer Auflage von 500 Exemplaren auf den dortigen Markt. Für Furore sorgte seinerzeit jedoch, dass der US-Verlag Scholastic nur drei Tage nach Veröffentlichung die Rechte für den amerikanischen Buchmarkt an dem Erstlingswerk der damals unbedeutenden Joanne Rowling für stolze 100.000 US Dollar erwarb.
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Erstellt von AW am 25. Juli 2007
“Ich unterziehe mich den entsprechenden Therapien und hoffe, dass es mir bald wieder besser geht”, sagte der 54-Jährige Schauspieler Ulrich Mühe in einem am Sonntag in der ‚Berliner Morgenpost’ veröffentlichten Interview. Seine Hoffnung hat sich nicht bewahrheitet. Am Tag als das Interview veröffentlicht wurde, ist der aus Sachsen stammende deutsche Film- und Theaterschauspieler, an seinem Krebsleiden verstorben. Zuletzt war er einem großen Publikum durch seine Rollen als Gerichtsmediziner “Dr. Robert Kolmaar” in der ZDF-Serie ”Der letzte Zeuge” und als Stasi-Hauptmann ”Gerd Wiesler” in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” von Florian Henckel von Donnersmarcks bekannt. Der Kinofilm über die Stasi wurde 2007 als bester fremdsprachiger Fim mit einem Oscar ausgezeichnet.
In der DDR, wo der Schauspieler am 20. Juni 1953 in Grimma geboren wurde, begann seine Theater-Karriere, nachdem er ein 1975 begonnes Studium an der Leiziger Theaterhochschule ‚Hans Otto’ erfolgreich absolviert hatte. Zunächst gehörte Ulrich Mühe dem Ensemble des Theaters im damaligen Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) an, wo ihn Heiner Müller für die Volksbühne entdeckte. Nach der Wende wirkte Ulrich Mühe an den Salzburger Festspielen mit und spielte am Wiener Burgtheater. Ulrich Mühe wurde für diese Rolle mit dem Deutschen Filmpreis 2006 als bester Hauptdarsteller und dem Europäischen Filmpreis 2006 als bester Darsteller sowie mit der Goldenen Henne ausgezeichnet.
Seine zweite Ehefrau, die im Augsut 2006 verstorbene Schauspielerin Jenny Gröllmann, erwirkte kurz vor ihrem Tode vor dem Landgericht Berlin einstweilige Verfügungen gegen den Verlag des Buches ‚Das Leben der Anderen’ und gegen den Schauspieler selbst, nachdem Ulrich Mühe seiner Ex-Frau vermeintliche Kontakte zur Abteilung HA II/13 des Ministeriums für Staatssicherheit unterstellt hatte.
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Erstellt von AW am 17. Juli 2007
Der mit 4 Milliarden Euro verschuldete Fernsehsender Sat1 wird sich auf Empfehlung der Unternehmensberatung McKinsey schon mit Wirkung zum heutigen Dienstag von seinen quotenstarken Nachrichtenformaten trennen. Das gestern ihre letzte Sendung lief, erfuhren die Mitarbeiter der Redaktion von „Sat.1 am Abend“ immerhin schon 5 Stunden vor der Sendung. Die Sendung war ausschließlich in den neuen Bundesländern, Berlin und dem Saarland sowie über den Satelliten zu empfangen. Den 35 Mitarbeitern von „Sat.1 am Mittag“ wurde das Aus sogar erst nach der Sendung von Senderchef Matthias Alberti verkündet. Ab Ende August 2007, wenn auch „Sat.1 News - die Nacht“ eingestellt werden wird, gibt es mit den ”Sat.1 NEWS” um 18.30 Uhr nur noch eine ernsthafte tägliche Nachrichtensendung. Auch das Frühstücksfernsehen bezog seine Nachrichtenbeiträge hauptsächlich von den nun geschlossenen Redaktionen. Hinter dem überstürzten Personalabbau stehen offensichtlich die Finanzinvestoren KKR und Permira, die erst vor einigen Monaten die Mehrheit des ProSieben Sat1-Konzerns übernommen haben. Durch die „Heuschreckenlogik“, die den mehr als 180 Mitarbeitern mit Wirkung zum 31. Augsut 2007 den Arbeitsplatz kosten wird, verkomme der Sender zu einem reinen Abspielkanal, so ein Sprecher der Gewerkschaft Ver.di. Auf den freigewordenen Sendeplätzen werden ab heute jedenfalls Gerichtsshows gezeigt. Trotzdem besteht aus Sicht des Privatsenders kein Grund für eine Gefährdung der Lizenz als Vollprogramm.
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